Nach den Beratungen im Nationalrat im September hat sich nun auch bereits der Ständerat in dieser Wintersession mit der Revision des Datenschutzgesetzes befasst.
Anlässlich der Debatte vom 18. Dezember 2019 hat er sich im Unterschied zum Nationalrat dafür ausgesprochen, den Schutz persönlicher Daten zu verstärken, und insbesondere die Regeln für das sogenannte „Profiling“ zu verschärfen.
Mit dem Ziel, einerseits mindestens das gleiche Schutzniveau wie das heutige Datenschutzgesetz zu erhalten und gleichzeitig ein mit dem EU-Datenschutzrecht kompatibles neues Gesetz zu erarbeiten, hat der Ständerat die Gesetzesvorlage gegenüber dem Nationalrat verschärft. Wieder aufgehoben wurde etwa die Ausnahme von der Informationspflicht bei unverhältnismässigem Aufwand, die vom Nationalrat eingeführt worden war, oder einen abschliessenden Katalog der bei der Ausübung des Auskunftsrechts zu erteilenden Informationen einzuführen. Auch bei den strafrechtlichen Sanktionen will der Ständerat weitergehen als der Nationalrat, und eine vorsätzliche Nichteinhaltung der Anforderungen an die Datensicherheit soll künftig bestraft werden.
Im Bereich Profiling, d.h. wenn personenbezogene Daten vollständig automatisiert ausgewertet werden und daraus Lebensumstände, Persönlichkeitsmerkmale und Verhaltensweisen einer Person abgeleitet oder vorhergesagt werden, wurde ein Kompromiss gefunden. Insbesondere die SP und die Grünen hatten bereits im Nationalrat gefordert, dass es beim Profiling generell eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen braucht. Der Ständerat hat nun im Sinne eines Kompromisses beschlossen, dass eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen nur bei einem „Profiling mit hohem Risiko“ verlangt werden soll. Ein solches liegt dann vor, wenn Daten verschiedener Herkunft systematisch verknüpft werden, oder wenn Rückschlüsse auf verschiedene Lebensbereiche möglich sind. In den andern Fällen braucht es keine ausdrückliche Einwilligung. Im Bereich Bonitätsprüfung soll zudem die Bearbeitung von Daten eingeschränkt werden, welche älter als fünf Jahre sind oder welche Minderjährige betreffen.
Nach einer sehr effizienten Debatte hat der Ständerat das revidierte Gesetz in dieser Form mit 29 zu 4 Stimmen angenommen, und die Vorlage geht nun zur Differenzbereinigung wieder zurück an den Nationalrat. Nach wie vor besteht ein nicht zu unterschätzender zeitlicher Druck für den schweizerischen Gesetzgeber, da die EU bis im Mai 2020 die Gleichwertigkeit der schweizerischen Datenschutzregelungen mit den EU-Datenschutznormen prüfen will. Sollte sie diese Gleichwertigkeit verneinen, so könnte das für viele schweizerische Unternehmungen im Bereich des grenzüberschreitenden Datenverkehrs zu erheblichem Mehraufwand bis hin zu Wettbewerbsnachteilen führen, weshalb auch in diversen Wirtschaftsbranchen ein klares Interesse an einem möglichst speditiven und effizienten Abschluss dieser Gesetzesrevision besteht.