Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeits-Beauftragte (Edöb) Adrian Lobsiger veröffentlicht seinen Jahresbericht 2018/2019.
Ein wichtiger Punkt des Tätigkeitsberichts umfasst die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG). Aus der Medienmitteilung des EDÖB:
Forderung nach einer baldigen Beendigung der schwierigen Übergangszeit
Die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) ist mit der Botschaft des Bundesrats im September 2017 in den legislativen Prozess eingetreten, ohne dass das Gesetz bis dato in einer Kammer beraten worden ist. Seit einem Jahr indes gilt im europäischen Umfeld einheitlich die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die andauernde Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des totalrevidierten Gesetzes gestaltet sich indessen nach wie vor als herausfordernd. Während die personell verstärkten Datenschutzbehörden in den Staaten des EWR inzwischen ihre neuen Verfügungs- und Sanktionsbefugnisse zum Tragen bringen, verfügt der EDÖB gegenüber der Wirtschaft und dem Gros der Bundesbehörden bis auf Weiteres nur über die im DSG von 1992 vorgesehenen Empfehlungsbefugnisse. Auch seine Mittel sind seit dem Jahre 2005 im Wesentlichen unverändert geblieben, was dazu führte, dass die Europäische Kommission im März 2019 die Kontrolldichte und Mittelausstattung der Eidgenössischen Datenschutzaufsicht im Zuge ihrer Schengen-Evaluation als ungenügend beurteilte. Im Frühling 2019 hat sie nun mit der generellen Evaluation des schweizerischen Datenschutzniveaus begonnen. In diesem Zusammenhang wäre es angezeigt, dass der Bundesrat davon Gebrauch machen würde, dass das modernisierte Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Übereinkommen 108) des Europarates seit Oktober 2018 zur Unterzeichnung aufliegt, hat doch die Europäische Kommission wiederholt darauf hingewiesen, dass die Ratifizierung dieses modernisierten Übereinkommens ein entscheidendes Kriterium für den Angemessenheitsentscheid darstellt.
Falls Sie Fragen haben zum aktuellen Stand der Totalrevision des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) oder wenn Sie genauer wissen möchten, was auf Ihr Unternehmen zukommt, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontakt
Medieninformation des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten: Die Schweiz muss Datenschutzniveau halten – https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/dokumentation/medieninformationen/aktuell.msg-id-75448.html
Direkter Download des 26. Tätigkeitsberichtes 2018/2019: 20190618_EDÖB_Tätigkeitsbericht2018-2019 (PDF, 3MB)