Ursula Uttinger und Cordula Niklaus referieren am 18.05.2017 zum Business-Frühstück der Handelskammer Deutschland-Schweiz zum Thema
«Unternehmenssicherheit versus Persönlichkeitsschutz unter dem Blickwinkel der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung»
Am 25. Mai 2018 wird die neue europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten. Dies hat auch direkte Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen, insbesondere auf Schweizer Unternehmen mit Bezug in die EU. Beim Datenschutz steht man immer wieder vor der heiklen Abgrenzung, was im Interesse der Unternehmenssicherheit nötig und zulässig ist und wo der unzulässige Eingriff in die Persönlichkeitsrechte betroffener Personen beginnt. Wie weit dürfen Telefongespräche mitgehört bzw. aufgezeichnet werden? Wie verhält es sich mit Videoüberwachung am Arbeitsplatz? Über diese und weitere Fragen informieren die Datenschutz-Expertinnen Ursula Uttinger und Cordula Niklaus.
Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 18. Mai 2017, 08:30 – 09:30 Uhr mit anschliessendem Frühstück in der Handelskammer Deutschland-Schweiz, Tödistrasse 60, 8002 Zürich.
Die Veranstaltung ist für Mitglieder der Handelskammer Deutschland-Schweiz kostenlos. Für Nichtmitglieder der Handelskammer Deutschland-Schweiz wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von CHF 40.00 erhoben.
Weitere Informationen auf der Website der Handelskammer Deutschland-Schweiz.
Organisation und Auskunft:
Handelskammer Deutschland-Schweiz, Marita Della Rossa, marita.dellarossa@handelskammer-d-ch.ch, +41 44 283 61 82

Ursula Uttinger

Cordula E. Niklaus