Wer darf Daten unter welchen Umständen erheben, verarbeiten und an wen weitergeben? Aktuelle Publikation von Cordula E. Niklaus, Beraterin für IT-Recht und Datenschutz der integratio, in der Fachzeitschrift „Schweizer Sozialversicherung · Assurance Sociale Suisse · 01/17“
Durch die Regulierung des Datenaustauschs soll die Privatsphäre von betroffenen Personen geschützt werden. Neben dem Datenschutzgesetz ist für Sozialversicherungen insbesondere das ATSG massgebend. Untereinander dürfen sie nur die für den Einzelfall relevanten Daten austauschen.
Download des Artikels: SSV_0117_Fokus_NiklausV2.pdf (58KB)

Cordula E. Niklaus