Intensivseminar zu „Datenschutz im Arbeitsrecht“ der Universität St. Gallen am 12.7.2017 in Zürich-Oerlikon: Ursula Uttinger und Cordula Niklaus wirken als Referentinnen mit.
Technische Änderungen und vor allem die elektronische Speicherung von Daten führen dazu, dass immer mehr Daten aufbewahrt/gespeichert werden. Diese allgemeine Entwicklung gilt auch für das Arbeitsrecht und hier gerade im Zusammenhang mit den Mitarbeitenden. Im Alltag stellen sich dabei vielfältige Fragen: Welche Daten über Mitarbeitende dürfen erhoben und verlangt werden – vor und während einer Anstellung? Wie ist mit E-Mails umzugehen nach einem plötzlichen Todesfall oder einer fristlosen Entlassung eines Mitarbeiters? Videokameras – was ist erlaubt? Welche Daten über Mitarbeitende dürfen auch nach einem Stellenwechsel behalten werden? Ziel des vorliegenden Intensivseminars ist, den Teilnehmenden einen Überblick über die aktuelle Praxis und Rechtsprechung im Zusammenhang von Datenschutz und Arbeitsrecht zu geben. Besonders besprochen werden spezifische Fragen, die in der Praxis zu Unsicherheit führen. Ebenfalls thematisiert wird der Umgang mit Daten in einem internationalen Konzern. Es geht auch um den Datenschutz bei Untersuchungen durch Dritte, wenn eine solche Untersuchung gegenüber einem Unternehmen verordnet wird. Das Intensivseminar richtet sich an Datenschutzverantwortliche, Compliance-Verantwortliche und Unternehmensjuristen, die mit Personalfragen konfrontiert sind. Daneben sind Anwältinnen und Anwälte, Vertretungen von Gerichten und Mitarbeitende von Rechtsschutzversicherungen angesprochen.
Weitere Informationen: DatenschutzImArbeitsrecht 2. Durchführung (PDF, 2MB)
Das nächste Seminar findet am 5.9.2017 statt.

Ursula Uttinger

Cordula E. Niklaus