Im Sommer 2020 wurde vom Europäischen Gerichtshof das Privacy-Shield-Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Im September 2020 folgte der EDÖB mit einer Mitteilung zum Swiss-US Privacy Shield. Welche Auswirkungen hat dies für Schweizer Unternehmen?
Am 16. Juli 2020 gab der Europäische Gerichtshof dem österreichischen Juristen Max Schrems Recht und kippte das Privacy-Shield-Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA. Der EU-US Privacy Shield bildete eine Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen aus der EU in die USA und wurde mit diesem Urteil mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt. Begründet hat der Europäische Gerichtshof das Urteil mit den weitreichenden Überwachungsmöglichkeiten von US-amerikanischen Behörden bei gleichzeitig ungenügenden Rechtsbehelfen für betroffene Personen in der EU. Gemessen an der EU-Grundrechte-Charta wurden die staatlichen Überwachungsmassnahmen der USA als unverhältnismässig eingestuft.
Ein annähernd gleiches Abkommen besteht zwischen der Schweiz und den USA: der Swiss-US Privacy Shield. Der Swiss-US Privacy Shield gilt nach wie vor. Jedoch hat der EDÖB (Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) mit Mitteilung vom 8. September 2020 erklärt, dass der Swiss-US Privacy Shield kein angemessenes Datenschutzniveau bietet. In der Argumentation lehnt sich der EDÖB an die Begründung des EuGH an.
Für den Schutz der persönlichen Daten und der digitalen Souveränität jedes einzelnen Bürgers wurde damit ein Erfolg erzielt. Aber welche Konsequenzen hat das Urteil für Schweizer Unternehmen?
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